Innerbetriebliche Verfahrensdokumentation

VERFAHRENSDOKUMENTATION
Die Umsetzung vor Ort einer innerbetrieblichen Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation ist ein zentrales Element der GoBD. Sie wird unabhängig von der Unternehmensgröße, der Umsatzgröße oder Unternehmensform vorausgesetzt. Bei unseren Kunden stellen wir immer wieder fest, dass bereits ein Großteil der GoBD-Vorgaben in Betrieben vorhanden bzw. berücksichtigt sind, jedoch nicht in einer Verfahrensdokumentation dokumentiert wurden.
Genau die Verfahrensdokumentationen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen und nun auch in der Kassen-Nachschau abgefragt. Liegt diese dann nicht vor, so ist es dem Betriebsprüfer nur schwer möglich, sich lt. GoBD in angemessener Zeit einen Überblick über ihre im Betrieb vorhandenen IT-Systeme (Kassen und Nebensysteme) und die dazugehörigen Prozesse bezüglich der steuerrelevanten Dokumente zu verschaffen. Das kann zu Hinzuschätzungen führen.

Um die Erstellung der Verfahrensdokumentation für einen Betrieb zu beschleunigen, haben wir nach derzeitiger Sicht ein komplettes Template bzw. eine Standardvorlage entwickelt. Anhand dieser Vorlage ist es möglich, in vergleichsweise kurzer Zeit ein auf die Bedürfnisse und Abläufe eines Unternehmens angepasstes Dokument zu erstellen. Es ist nicht notwendig, immer wieder von vorne neu zu beginnen.

Wir erstellen für Sie die Verfahrensdokumentation oder wir helfen Ihnen, wenn Sie sie selbst erstellen wollen, z.B. in dem wir ihre Unterlagen qualifizieren bzw. sie dabei unterstützen. Egal wie, am Ende halten sie eine vollständige Verfahrensdokumentation in der Hand.

Unternehmen sind durch die Vielzahl von Aufgaben komplex. Das Interne Kontrollsystem ist umfangreich und baut auf Arbeitsanweisungen des Personals auf. Allen Mitarbeitern wird die Datensicherheit nahegelegt, welche zudem durch die DSGVO seit 25.05.2018 entscheidend verschärft wurde.

Kassensysteme und Warenwirtschaft entwickeln sich ständig weiter und decken die Verkauf- und Einkaufsprozesse der Unternehmen ab.

Die Verfahrensdokumentation vereint alle steuerrelevanten Prozesse und Vorgänge in einem ausführlichem Dokument und stellt nicht nur für den Inhaber und Geschäftsführer eine wichtige Gesamtübersicht dar. Vor allem für den Prüfer des Finanzamtes ist es die Dokumentation eines organisierten Betriebes und ordnungsgemäßen Buchführung. 
Das Finanzamt fordert über den Weg der Kassen-Nachschau und dem §146 der Abgabenordnung dass in der Verfahrensdokumentation alle Anwendungsprozesse beschrieben werden, die für das Verständnis der tatsächlichen Anwendung der stuerlich Relevanten Prozesse für den Finanzbeamten erforderlich sind. 


Die in der GoBD geforderte Verfahrensdokumentation und das dazugehörige interne Kontrollsystem (IKS) stellen einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand dar.

Eine vollständige und umfängliche Verfahrensdokumentation selbst zu erstellen ist sehr zeitaufwendig. Die Recherche, die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und die Anfertigung wird Aufgrund des zeitlichen Aufwands gerne aufgeschoben und schlussendlich kann diese wichtige Aufgabe in Vergessenheit geraten.

Die Beauftragung der Dokumentation ist der konsequentere Weg. Zudem können Sie als Inhaber und Geschäftsführer einen Antrag auf staatliche Zuschüsse für die Beratung stellen. Wir informieren Sie zur Förderung und führen mit Ihnen die Antragstellung durch. 

Wir erläutern Ihnen gerne mehr zum Thema. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Nachricht über das Kontaktformular

Es gelten verschärfte Anforderungen bei der Führung von Kassen und Organisationsunterlagen


Durch die Kassennachschau hat das Thema Verfahrensdokumentation noch mehr an Brisanz gewonnen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Wir sind zeitnah und schnell für Sie da, bei der Erstellung notwendiger Unterlagen. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Nachricht über das Kontaktformular
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