Kassen-Nachschau

KASSEN-NACHSCHAU
Schonfrist für Unternehmen vorbei - Die Kassen-Nachschau seit 2018
Schonfrist vorbei! Seit dem 1. Januar 2018 gibt es mit der Kassen-Nachschau eine Prüfung durch die Finanzbehörde ohne eine vorherige Ankündigung!
Seit Januar 2018 sind spontane Überprüfungen ohne vorherige Anmeldung vom Finanzamt möglich. Wer nach einer unangekündigten Vor-Ort Prüfung keine ordnungsgemäße Kasse hat, kann vom Finanzamt geschätzt werden und es kann die Betriebsprüfung angeordnet werden.

Nach einer Umfrage sind die meißten Unternehmen noch unvorbereitet, wenn der Prüfer der Finanzbehörde plötzlich und unangemeldet in der Tür steht. Es ist ein Irrglaube, dass jetzt noch der Kassenhersteller oder Steuerprüfer helfen könnte, denn der Prüfer muß versuchen die Kassen-Nachschau in nur 30 Minuten durchzuführen.

Obwohl auf die Kassen-Nachschau durch die Fachpresse bereits intensiv hingewiesen und ausführlich gewarnt wird, werden von Apotheken die ganz erheblichen Konsequenzen einer erfolglosen Kassen-Nachschau leichtsinnig ignoriert. Der Übergang zu einer Betriebsprüfung, die Verwerfung der Buchhaltung und teure Steuerschätzungen können die Folge sein. Nur mit einer Verfahrensdokumentation ist eine Buchhaltung ordentlich dokumentiert. 

Unternehmer, die überwiegend mit Bargeldgeschäften zu tun haben, wie Apotheken, rücken noch weiter in den Fokus der Finanzbehörden und müssen seit Anfang 2018 mit verschärften Prüfungen ihrer Kassensysteme und Kassenbücher rechnen.

Grund dafür sind die strengere Definition der elektronischen Kassenführung sowie die aktualisierten Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD).

Bislang gab es einen Aufschub für die Umsetzung in der Praxis, doch nun ist diese Übergangsfrist abgelaufen. Seit Januar 2018 sind die Regeln zwingend anzuwenden. Wer dagegen verstößt, zieht bei Betriebsprüfungen den Kürzeren. Und das kann sehr teuer werden.
Wer ein bargeldintensives Unternehmen betreibt und mehr als 10 Prozent aller Erlöse in bar vereinnahmt hat hier Handlungsbedarf. Nur durch eine Verfahrensdokumentation können Sie einer Betriebsprüfungen künftig ruhig entgegen sehen.


Wenn Sie Ihre Prozesse rund um die Aufzeichnung Ihrer Bargeschäfte bzw. Kassenbuchführung jetzt genau unter die Lupe nehmen, können Sie noch rechtzeitig gegensteuern. 

Die neuen Regeln zur GoBD gelten sowohl für moderne elektronische bzw. PC-Kassensysteme als auch für die althergebrachte „offene Ladenkasse“. Daher sollten alle Unternehmen einen Kassencheck vornehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung zur Kassen-Nachschau, der Umsetzung zur betriebsinternen Verfahrensdokumentation und Schulung des Personals in Ihrem Betrieb.

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